Säumniszuschläge sind auch bei nicht rechtmäßigem Beitragsbescheid zu bezahlen

Kurzfristig eintretende Abgabenausfälle sind möglichst zu vermeiden

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Säumniszuschläge für nicht bezahlte Abwasser-Anschlussbeiträge sind auch dann zu entrichten, wenn sich die Beitragsfeststellung als unrechtmäßig erweisen hat. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor (Aktenzeichen: 6 K 733/15 vom 01.10.2018). Geklagt hatte eine ...

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