Salzabwässer von K+S dürfen vorläufig weiter in den Boden eingeleitet werden

Gericht bewertet im Eilverfahren Interesse von Betrieb und Region höher

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Der Düngemittelhersteller K+S darf vorläufig weiter Salzabwässer in den Boden bei Gerstungen einleiten. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel ist einem Eilantrag der Gemeinde Gerstungen, der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ und des Verbandes für Angeln und Naturschutz Thüringen, die ...

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