Die im Nachtrag einer Beitragskalkulation angeführten zusätzlichen Sanierungskosten können nur bis zum vorausgesehenen Herstellungszeitpunkt berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Aktenzeichen 9 A 10.12 vom 2.11.2021), mit dem das OVG eine ...
Sanierungskosten bis zu vorausgesehenem Herstellungstermin zu berücksichtigen
OVG zu im Nachtrag von Beitragskalkulation angeführten zusätzlichen Kosten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels