Die Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes ist auch dann wirksam, wenn sie von einem Verbandsorgan beschlossen worden ist, das seine Zuständigkeit aus einer Satzung ableitet, die wegen nicht hinreichender Bestimmung des Verbandsgebiets nichtig ist. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht ...
Satzung auch bei nicht hinreichender Bestimmung des Verbandsgebiets wirksam
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein zum Wasserverbandsrecht
Ähnliche Artikel
© 2018 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.