Satzung auch bei nicht hinreichender Bestimmung des Verbandsgebiets wirksam

Beschluss des OVG Schleswig-Holstein zum Wasserverbandsrecht

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Die Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes ist auch dann wirksam, wenn sie von einem Verbandsorgan beschlossen worden ist, das seine Zuständigkeit aus einer Satzung ableitet, die wegen nicht hinreichender Bestimmung des Verbandsgebiets nichtig ist. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht ...

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