Satzung bestimmt, wer bei Wechsel des Eigentümers gebührenpflichtig ist

VGH Hessen stellt Unterschiede bei Wasser- und Abwassergebühren heraus

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Mit der Frage, wer bei einem Eigentümerwechsel gebührenpflichtig ist, hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof befasst. Im vorliegenden Fall ist den jeweiligen Satzungen entsprechend bei den Abwassergebühren der neue Eigentümer mit Beginn des Monats, der der Änderung im Grundbuch folgt, gebührenpflichtig. ...

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