Satzung darf Recht auf Geltendmachung von Absetzungsansprüchen nicht ausschließen

OVG Bautzen weist Berufung eines Abwasserzweckverbandes zurück

|
|

Absetzungsansprüche wegen nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteter Abwassermengen sind notwendiger Bestandteil eines Abwassergebührenmaßstabs in Form des Frischwassermaßstabs. Das Recht, diese Absetzungsansprüche bei der Anfechtung des Gebührenbescheids geltend zu machen, darf nicht durch eine ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -