Absetzungsansprüche wegen nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteter Abwassermengen sind notwendiger Bestandteil eines Abwassergebührenmaßstabs in Form des Frischwassermaßstabs. Das Recht, diese Absetzungsansprüche bei der Anfechtung des Gebührenbescheids geltend zu machen, darf nicht durch eine ...
Satzung darf Recht auf Geltendmachung von Absetzungsansprüchen nicht ausschließen
OVG Bautzen weist Berufung eines Abwasserzweckverbandes zurück
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