Satzung kann Altanschließer nicht vollständig von Beitragspflicht ausnehmen

VG Cottbus: Vorteilslage nicht noch einmal neu entstanden

|
|

Eine Satzung, die Altanschließergrundstücke von der Beitragspflicht vollständig ausnimmt, verstößt gegen das Gebot der gleichmäßigen und gerechten Beteiligung aller durch die Anschlussmöglichkeit bevorteilten Grundstücke und ist daher unwirksam. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -