Eine Satzung, die Altanschließergrundstücke von der Beitragspflicht vollständig ausnimmt, verstößt gegen das Gebot der gleichmäßigen und gerechten Beteiligung aller durch die Anschlussmöglichkeit bevorteilten Grundstücke und ist daher unwirksam. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem ...
Satzung kann Altanschließer nicht vollständig von Beitragspflicht ausnehmen
VG Cottbus: Vorteilslage nicht noch einmal neu entstanden
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