Die wiederkehrenden Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge der Verbandsgemeinde Altenglan verstoßen gegen höherrangiges Recht. Die §§ 3 Abs. 1 Buchst. c) der Entgeltsatzung Wasserversorgung und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des ...
Satzungsbestimmungen zu wiederkehrenden Beiträgen in Altenglan unwirksam
OVG RLP: Im Beitragsrecht gilt der formelle Grundstücksbegriff
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