Eine Verschärfung der Überwachungswerte der wasserrechtlichen Erlaubnis einer Kläranlage muss durch den Zustand der Gewässer gerechtfertigt sein. Zudem dürfen die Werte nur auf der Grundlage eines konzeptionellen Vorgehens, dass auch die Ursachen für einen schlechten Gewässerzustand berücksichtigt, verschärft ...
Schärfere Überwachungswerte bedürfen eines Sanierungskonzepts
OVG Lüneburg zur Änderung der Einleitererlaubnis einer Kläranlage
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