Schmutzwasser-Anschlussbeitrag: OVG Berlin- Brandenburg lehnt einen Berufungsantrag ab

Beklagter ging von Bebaubarkeit des Grundstücks mit Vollgeschoss aus

|
|

In einem Verfahren um einen Anschlussbeitrag zur Schmutzwasserentsorgung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 13. April 2021 den Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil abgelehnt (OVG 9 N 51/20). Wie es in den Ausführungen des OVG zu seinem unanfechtbaren ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -