Differenziert der Satzungsgeber die Abwassergebühren nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, bedarf es für die Ermittlung der Sätze der beiden Gebührenarten jeweils einer gesonderten Gebührenbedarfsrechnung. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Urteil getroffen, mit dem es ...
Schmutzwasser- und Regenwassergebühren bedürfen jeweils gesonderter Berechnung
Mehraufwandmethode als Berechnungsmethode nicht zulässig
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