Schmutzwasserbeitrag: Verzicht auf Rechte aus Altbescheid schließt Doppelerhebung aus

Verband erklärt verbindlich, keine Rechte aus altem Bescheid herzuleiten

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Eine unzulässige Doppelerhebung von Anschlussbeiträgen liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer zu einem Anschlussbeitrag herangezogen wird, obwohl bereits der Voreigentümer bestandskräftig veranlagt worden ist. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger des Beitragsanspruchs verbindlich erklärt, dass er aus dem ...

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