Sportverein muss für Beregnung keine erhöhte Grundwasserentnahmegebühr zahlen

VG Lüneburg: Privilegierung nicht auf Landwirtschaft beschränkt

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Ein Verein muss für die Beregnung seiner Sportflächen keine Grundwasserentnahmegebühr nach dem höheren Gebührensatz zahlen. Denn die nach dem Niedersächsischen Landeswassergesetz privilegierte Beregnung und Berieselung beschränke sich nicht auf die Landwirtschaft. Das geht aus einem Urteil des ...

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