Stadt kann als Grundstückseigentümerin für Gewässerverunreinigung verantwortlich sein

VG Bremen: Verantwortlichkeit endet nicht an Grundstücksgrenze

|
|

Die Verantwortlichkeit des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem sich die Schadensquelle einer Gewässerverunreinigung befindet, endet nicht an der Grundstücksgrenze. Der Eigentümer haftet auch für die von seinem Grundstück ausgehenden Schäden auf Drittgrundstücken, heißt es in einem Urteil des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -