Die Verantwortlichkeit des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem sich die Schadensquelle einer Gewässerverunreinigung befindet, endet nicht an der Grundstücksgrenze. Der Eigentümer haftet auch für die von seinem Grundstück ausgehenden Schäden auf Drittgrundstücken, heißt es in einem Urteil des ...
Stadt kann als Grundstückseigentümerin für Gewässerverunreinigung verantwortlich sein
VG Bremen: Verantwortlichkeit endet nicht an Grundstücksgrenze
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