Stadt Oer-Erkenschwick strebt nach Abwassergebühren-Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen Revision an

Die Stadt Oer-Erkenschwick strebt nach einem Urteil zu überhöhten Abwassergebühren eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) an. Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat die Stadt knapp fünf Wochen nach dem Urteil des OVG Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision eingelegt. Die Stadt hat jetzt vier Wochen Zeit, die Beschwerde zu begründen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag erklärte. Das OVG hatte in der mündlichen Verhandlung am 17. Mai darauf hingewiesen, dass es für eine Revision kaum Erfolgsaussichten gebe, weil bei dem Streit kein Bundesrecht betroffen ist.

Das OVG hatte in seinem Urteil ausgeführt, der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert – dem Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte - sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz einschließlich Inflationsrate sei unzulässig. An der bisherigen anderslautenden Rechtsprechung werde nicht mehr festgehalten, stellte das OVG fest. Zweck der Gebührenkalkulation sei, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürften nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind.

Landesweit hatte das Urteil bei den Kommunen für viele Fragezeichen gesorgt. Das OVG hatte eine jahrzehntealte Rechtsprechung des eigenen Hauses gekippt. In einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick stellten die Richter klar, dass die Stadt aus dem nördlichen Ruhrgebiet zu hohe Abwassergebühren berechnet hatte - und zwar um rund 18 Prozent. (dpa/EUWID)...

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