Der Abwasserentsorger darf anordnen, dass ein Eigentümer Fremdwasserzulaufvorrichtungen von seinem Grundstück zu entfernen und einen Dichtheitsnachweis für seine Grundstücksentwässerungsanlage zu erbringen hat. Ziel sei es, das Einleiten von Fremdwasser in die öffentliche Kanalisation zu unterbinden, wenn ein ...
Stadtwerke können Entfernung von Fremdwasserzulaufvorrichtungen verlangen
VG München: Zwangsgeldandrohung muss allerdings bestimmt sein
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