Stahlwerk Kehl hat keinen Anspruch auf Ermäßigung beim Wasserentnahmeentgelt

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

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Das Stahlwerk in Kehl hat keinen Anspruch darauf, dass das Wasserentnahmeentgelt für den Kühlwasserverbrauch reduziert wird – auch wenn es das einzige Stahlwerk in Baden-Württemberg ist und sehr viel Kühlwasser benötigt. Das der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) aktuell entschieden (Aktenzeichen: ...

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