Das Stahlwerk in Kehl hat keinen Anspruch darauf, dass das Wasserentnahmeentgelt für den Kühlwasserverbrauch reduziert wird – auch wenn es das einzige Stahlwerk in Baden-Württemberg ist und sehr viel Kühlwasser benötigt. Das der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) aktuell entschieden (Aktenzeichen: ...
Stahlwerk Kehl hat keinen Anspruch auf Ermäßigung beim Wasserentnahmeentgelt
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels