Die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlages im Rahmen der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren ist rechtlich zulässig, aber nicht in jedem Fall unbedingt geboten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen hervor, das sich mit der Zusatzgebühr für stark verschmutzte Abwässer befasst (Az.: 7 K ...
Starkverschmutzerzuschlag ab 10 Prozent Anteil an Abwassermenge verpflichtend
VG Aachen zu Voraussetzungen der Erhebung eines Zuschlags
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