Stilllegung einer Abwasserentsorgungsanlage setzt voraus, dass sie entwidmet worden ist

OVG: Keine Rechtsgrundlage für Widerruf des Anschlussrechts

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Will ein Wasser- und Abwasserzweckverband eine Abwasserentsorgungsanlage stilllegen, muss die Anlage entwidmet werden. Ein Widerruf des Anschluss- und Benutzungsrechts gegenüber dem Anschlussnehmer kann keine Grundlage für die geplante Stilllegung bieten. Das geht aus Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts ...

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