Bei einer technischen Betriebsführung in einem Wasserwerk kommen mögliche Entlastungen nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) nicht dem betriebsgeführten Unternehmen, sondern dem technischen Betriebsführer zugute. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hervor (Aktenzeichen 4 K 1713/18 VSt vom ...
Technische Betriebsführung in Wasserwerk: Steuerliche Entlastung erhält Betriebsführer
Finanzgericht Düsseldorf: Stromentnahme ist Anlagenbetreiber zuzurechnen
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