Teil der öffentlichen Abwassereinrichtung muss nicht Eigentum der Gemeinde sein

OVG Nordrhein-Westfalen: Kostenverteilung unabhängig von Eigentum

|
|

Für die Qualifizierung einer Anlage als Teil der öffentlichen Abwassereinrichtung ist es nicht ausschlaggebend, ob die Anlage im Eigentum der Gemeinde steht. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuell veröffentlichten Beschluss getroffen (Az.: 15 A 872/15 vom 21.10.2016), ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -