Für die Qualifizierung einer Anlage als Teil der öffentlichen Abwassereinrichtung ist es nicht ausschlaggebend, ob die Anlage im Eigentum der Gemeinde steht. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuell veröffentlichten Beschluss getroffen (Az.: 15 A 872/15 vom 21.10.2016), ...
Teil der öffentlichen Abwassereinrichtung muss nicht Eigentum der Gemeinde sein
OVG Nordrhein-Westfalen: Kostenverteilung unabhängig von Eigentum
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