Theoretischer Verstoß gegen Wasserrecht reicht nicht, um Landwirt Prämien zu kürzen

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg

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Ein theoretischer Verstoß gegen wasserwirtschaftliche Verpflichtungen reicht nicht als Grund aus, um einem Landwirt die Betriebs- und Umverteilungsprämie zu kürzen. So entschied aktuell das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az.:10 LB 16/17 vom 13.11.2017). Im vorliegenden Fall wendet sich ein Landwirt gegen die ...

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