Das Augsburger Verwaltungsgericht hat eine behördliche Tötungsgenehmigung für die geschützten Biber teilweise aufgehoben. Wie das Gericht Ende Februar mitteilte, hatte das Landratsamt Dillingen erlaubt, dass an 15 Teilstücken von Bächen und Gräben die Tiere gefangen und getötet werden dürfen. Begründet wurde ...
Tötung von Bibern teilweise verboten
Verwaltungsgericht Augsburg
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