Träger der Abwasserbeseitigung verfügt nur über begrenztes Prüfungsrecht

OVG: Baurechtliche Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Baubehörden

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Die Gemeinden dürfen Grundstücksentwässerungsanlagen nicht auf die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften zu Abwasseranlagen und der DIN-Normen überprüfen. Diese Prüfung müssen vielmehr die Bauaufsichtsbehörden durchführen, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit einem Urteil entschieden (Az.: 10 A ...

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