Bei Trübwasser aus der der Klärschlammentwässerung handelt es sich um einen Abwasserstrom, der mit der Abwasserabgabe verrechnet werden kann. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Aktenzeichen: 9 A 1401/18 vom 11.02.2021). Das Verwaltungsgericht ...
Trübwasser aus Klärschlammentwässerung ist mit Abwasserabgabe zu verrechnen
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