Über eine Fettabscheideranlage dürfen nur fetthaltige Abwässer geführt werden, denn der Anschluss von weiteren Abwasserleitungen an einen Fettabscheider beeinträchtigt dessen Funktionsfähigkeit. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil getroffen (Az.: 5 K 3496/14 vom 14.10.2014). ...
Über Fettabscheideranlage dürfen nur fetthaltige Abwässer geführt werden
Urteil: Anschluss weiterer Leitungen beeinträchtigt Funktionsfähigkeit
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -