Über Fettabscheideranlage dürfen nur fetthaltige Abwässer geführt werden

Urteil: Anschluss weiterer Leitungen beeinträchtigt Funktionsfähigkeit

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Über eine Fettabscheideranlage dürfen nur fetthaltige Abwässer geführt werden, denn der Anschluss von weiteren Abwasserleitungen an einen Fettabscheider beeinträchtigt dessen Funktionsfähigkeit. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil getroffen (Az.: 5 K 3496/14 vom 14.10.2014). ...

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