Überlastung einer Gemeinschaftskläranlage kann gegen Rücksichtnahmegebot verstoßen

Abwasserbeseitigung über erheblichen Zeitraum nicht mehr gesichert

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Die Überlastung einer Abwasserbeseitigungsanlage kann einen Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme darstellen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor (Az.: 8 S 2101/17 vom 15.11.2017). Denn die Erschließungssituation eines ...

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