Überlastung einer Gemeinschaftskläranlage kann gegen Rücksichtnahmegebot verstoßen

Abwasserbeseitigung über erheblichen Zeitraum nicht mehr gesichert

|
|

Die Überlastung einer Abwasserbeseitigungsanlage kann einen Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme darstellen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor (Az.: 8 S 2101/17 vom 15.11.2017). Denn die Erschließungssituation eines ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -