Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Umweltverbände auch im Interesse der Allgemeinheit gegen Projekte mit Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur klagen können. Im deutschen Recht ist das nicht vorgesehen. Demnach dürfen Einzelne nur dann vor Gericht ziehen, wenn sie ihre ...
Umweltverbände dürfen vor Gericht ziehen
EuGH-Grundsatzurteil:
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