Umweltverbände klagen gegen Oder-Ausbau beim Verwaltungsgericht in Warschau

DNR, NABU und BUND stellen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der BUND Brandenburg und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) haben Klage gegen den Ausbau der Grenzoder beim Verwaltungsgericht in Warschau eingereicht. Die Organisationen verbinden ihre Klage, die sie stellvertretend für weitere Umwelt- und Naturschutzorganisationen eingereicht haben, mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau, teilte der DNR mit.

Seit März 2022 laufen Ausbaumaßnahmen am polnischen Ufer der Oder, die erheblichen Einfluss auf das Flussökosystem auf beiden Seiten des Grenzflusses haben, so der DNR. Trotz der Umweltkatastrophe vom August, die zu einem massiven Fisch- und Muschelsterben führte, halte die Generaldirektion für Umweltschutz in Warschau am Ausbau der Grenzoder fest.

Die Klage richte sich gegen die Umweltentscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz der Republik Polen (Generalny Dyrektor Ochrony Środowiska) zum Projekt mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“ vom 16. August 2022 zusammen mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau.

Keine Prüfungen nach
EU-Umweltrecht durchgeführt

Wie der DNR ausführt, haben sich in den letzten Jahren zehn Naturschutz- und Umweltorganisationen im „Aktionsbündnis Lebendige Oder“ an dem grenzüberschreitenden Umweltverfahren beteiligt und gegen die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde Widerspruch eingelegt. Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen seien aber weder die Folgen der jüngsten Umweltkatastrophe an der Oder berücksichtigt noch zwingende Prüfungen nach dem europäischen Umweltrecht vorgenommen worden....

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