Eine Gemeinde muss bei der Abwasserbeseitigung für klare Rechtsverhältnisse sorgen. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Az.: 1 A 20/14 vom 18.6.2014), der sich insbesondere mit der Verjährung von Ansprüchen gegen eine unberechtigte ...
Unberechtigte Abwasser-Durchleitung verletzt das Eigentumsrecht fortdauernd
OVG Saarland: Gemeinde muss für klare Rechtsverhältnisse sorgen
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