Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Gewässerbenutzung ohne gesicherte Rechtsstellung ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch der Unternehmenszweck in den Blick zu nehmen. Als unzumutbar erweist sich die Gewässerbenutzung, wenn ohne die in Rede stehende Quelle die öffentliche ...
Unternehmenszweck begründet Bedürfnis nach gesicherter Rechtsstellung einer Bewilligung
Urteil zur Zumutbarkeit der Gewässerbenutzung ohne gesicherte Rechtsstellung
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