Über die Voraussetzungen wann Abfall zu einem Nebenprodukt wird und wie es um die Einstandspflicht eines Erzeugers dieses Abfalls beziehungsweise Nebenproduktes bezüglich dessen Verwendung durch Dritte bestellt ist, liegt ein aktueller Schlussantrag in einem Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof ...
„Unverhältnismäßige Anforderungen an Nebenprodukte beeinträchtigen Grundrechte“
Generalanwalt beim EuGH stellt Schlussantrag zur Verwendung von Gülle
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