Aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgewährleistung kann nicht hergeleitet werden, dass ein vom Eigentumsrecht umfasstes Altrecht für alle Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben muss. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel hervor (Aktenzeichen: 3 K 3304/18.KS vom 06.07.2021), in dem es um die ...
VG Kassel: Altes Wasserrecht muss nicht für immer erhalten bleiben
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