Eine Satzungsregelung, die die Anschlusspflicht nur bei mehr als 60 Meter von der Straße entfernt gelegenen Hinterliegergrundstücken ausschließt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen 3 A 65/19 vom 7.12.2021), ...
Anschlusspflicht für an einem Privatweg liegendes Grundstück verfassungskonform
VG Lüneburg bestätigt Anschlusszwang an zentrale Abwasseranlage
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