Das Kommunalabgabengesetz (KAG) lässt Ausnahmen zu dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung zu. Damit besteht die Möglichkeit einer grundstücksbezogenen Nachveranlagung von Wasserversorgungs- und Abwasseranschlussbeiträgen, wenn die baulichen Nutzungsmöglichkeiten vergrößert werden. Das hat das ...
Urteil: Ausnahmen von der Einmaligkeit der Beitragserhebung sind möglich
VG Karlsruhe zu Wasserversorgungs- und Abwasseranschlussbeiträgen
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