Urteil: Bau eines Fischaufstiegs geht über Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands hinaus

VGH Baden-Württemberg: Eingriff in Eigentumsrechte nicht ausreichend berücksichtigt

Der Neubau einer Fischaufstiegsanlage zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit einer Bundeswasserstraße bei einer Stauanlage gilt als „Ausbau“ und nicht als „Unterhaltung“ oder „Betrieb“ dieser Wasserstraße. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg in einem Urteil getroffen. Das Vorhaben gehe weit über die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Wasserstraße für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit hinaus und betreffe auch nicht lediglich die Betriebsabläufe bestehender Anlagen.

Über den Fall und die Argumentation des VGH berichten wir hier:...

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