Die Befreiung des Käufers eines Grundstücks von Anschlussbeiträgen überträgt sich nicht unter allen Umständen auf spätere Eigentümer von Teilen des ursprünglichen Grundstücks. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald hervor, mit dem das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ...
Befreiung von Anschlussbeiträgen gilt nicht zwangsläufig für spätere Eigentümer
VG Greifswald: Vereinbarungen stehen der Beitragserhebung nicht entgegen
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