Urteil: Behörde kann bei Verstoß gegen gute landwirtschaftliche Praxis einschreiten

„Kläger hat Entwässerungszustand gekuhlter Fläche selbst zu verantworten“

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In Niedersachsen hat die zuständige Behörde über Generalklauseln sowohl im Naturschutzrecht als auch im Bodenschutzrecht eine Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten, wenn eine landwirtschaftliche Maßnahme nicht der guten fachlichen Praxis entspricht. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in ...

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