Ein Plan darf nach dem Wasserrecht nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine erhebliche und dauerhafte Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen nicht zu erwarten ist. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Urteil festgestellt (Aktenzeichen: 4 A 4950/18 vom ...
Urteil: Bei wasserrechtlicher Planfeststellung darf Hochwasserrisiko nicht erhöht werden
Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen darf nicht zu erwarten sein
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