Ein Wasser- und Abwasserverband darf den Beitrag für die Herstellung eines Grundstückanschlusses nur einmal erheben – auch wenn das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt anders bebaut wurde. Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer ...
Urteil: Beitrag für Herstellung eines Anschlusses darf nur einmal erhoben werden
Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden
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