Urteil: Benutzungszwang nicht pauschal mit Grundwassergefährdung zu rechtfertigen

Für Viehtränke und Stallreinigung keine Trinkwasserqualität erforderlich

|
|

Eine beantragte Beschränkung des Benutzungszwangs der Wasserversorgung kann nicht mit dem pauschalen Verweis auf eine mögliche Gefährdung für das Grundwasser abgelehnt werden. Ist von einer solchen Gefährdung nicht auszugehen, ist eine mögliche wirtschaftliche Unzumutbarkeit für die Allgemeinheit ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -