Eine beantragte Beschränkung des Benutzungszwangs der Wasserversorgung kann nicht mit dem pauschalen Verweis auf eine mögliche Gefährdung für das Grundwasser abgelehnt werden. Ist von einer solchen Gefährdung nicht auszugehen, ist eine mögliche wirtschaftliche Unzumutbarkeit für die Allgemeinheit ...
Urteil: Benutzungszwang nicht pauschal mit Grundwassergefährdung zu rechtfertigen
Für Viehtränke und Stallreinigung keine Trinkwasserqualität erforderlich
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