Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Einhaltung von Selbstüberwachungsvorgaben für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der komplexen Kanalisationsnetze von großer Bedeutung. Eine Verspätung bei der hydraulischen Kalibrierung der Drosseleinrichtungen bei Stauraumkanälen von etwa fünf Jahren stelle keine tolerable Abweichung dar, die den Zeitrahmen des Kalibrierungsintervalls noch erfüllt, heißt es in einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, mit dem das Gericht einen an einen Kläranlagenbetreiber gerichteten Abwasserabgaben-Bescheid bestätigt hat....
Urteil betont Bedeutung der Vorgaben zur Selbstüberwachung bei Kanalisationsnetzen
VG Köln bestätigt an Kläranlagenbetreiber gerichteten Abwasserabgaben-Bescheid
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