Die Bundesrepublik Deutschland muss für die Beseitigung von Gewässerverunreinigungen aufkommen, die durch defekte Schiffe auf dem Rhein verursacht wurden. Eine schon eingetretene Verunreinigung des Wassers lasse die Zuständigkeit des Bundes nach dem Binnenschiffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) nicht entfallen, ...
Urteil: Bund muss für Beseitigung von Verunreinigungen des Rheins aufkommen
Bund muss durch die Schifffahrt verursachte Gefahren für Gewässer verhüten
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