Die betriebsbedingte Kündigung des Geschäftsführers eines Zweckverbandes zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung ist rechtens. Mit diesem Urteil bestätigte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern jetzt eine Entscheidung der Vorinstanz. Es wies die Berufung des Klägers zurück und ließ die Revision nicht zu.
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