Die Durchleitung eines Abwasserkanals unter einem privaten Grundstück ist kein Miet- oder Pachtverhältnis. Sie ist keine entgeltliche Überlassung zum Gebrauch, bei dem ein Nutzungentgelt das Nutzungsinteresse angemessen bewerten kann. Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss (Az.: III ...
Durchleitung eines Kanals unter privatem Grundstück ist kein Miet- oder Pachtverhältnis
BGH: Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen anzuwenden
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