Für die Beitragspflichtigkeit bei der Abwasserentsorgung kommt es darauf an, ob ein Anschluss tatsächlich und rechtlich möglich ist. Ob ein solcher Anschluss des Grundstücks tatsächlich erfolgt ist, ist dagegen für die Beitragspflicht unerheblich, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus ...
Urteil: Für Beitragspflichtigkeit kommt es darauf an, ob ein Anschluss möglich ist
Abgabenpflicht setzt Vorteil für das Grundstück voraus
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