Miteigentümer ist als Gesamtschuldner für Entwässerung in Anspruch zu nehmen

VG Ansbach: Mischfinanzierung von Verbesserungsmaßnahme rechtens

|
|

Eine Gemeinde kann einen der Miteigentümer eines Grundstücks, das für den Anschluss an die Entwässerungseinrichtung veranlagt ist, als Gesamtschuldner für einen Verbesserungsbeitrag in Anspruch nehmen. Sie muss nicht begründen, weshalb sie sich nicht an den anderen Miteigentümer gewendet hat, heißt es in einem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -