Eine Gemeinde kann einen der Miteigentümer eines Grundstücks, das für den Anschluss an die Entwässerungseinrichtung veranlagt ist, als Gesamtschuldner für einen Verbesserungsbeitrag in Anspruch nehmen. Sie muss nicht begründen, weshalb sie sich nicht an den anderen Miteigentümer gewendet hat, heißt es in einem ...
Miteigentümer ist als Gesamtschuldner für Entwässerung in Anspruch zu nehmen
VG Ansbach: Mischfinanzierung von Verbesserungsmaßnahme rechtens
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