Die Gemeinde kann sich auf das Messergebnis eines lediglich geeichten, nicht aber einer Befundprüfung unterzogenen Wasserzählers berufen. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Anschlussnehmer zumindest die Möglichkeit hatte, von dem Messergebnis in zumutbarer Weise zeitnah Kenntnis zu nehmen, und es dennoch ...
Gemeinde kann sich auf Messergebnis eines nur geeichten Wasserzählers berufen
Urteil: Unbegrenzte Aufbewahrungspflicht für ausgebaute Wasserzähler
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