Die Beauftragung eines Dritten durch den gewässerunterhaltungspflichtigen Verband ist vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die Maßnahme angemessen sein müssen, rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Urteil festgestellt (Aktenzeichen: 9 A 14/16 vom 21.02.2018). Zur Ermittlung von ...
Urteil: Gewässerunterhaltungsverband darf einen Dritten beauftragen
VG Magdeburg zu den Kosten einer „erschwerten Unterhaltung“
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