Urteil: Hochwasserschutz schützt nicht einzelnes Grundstück nach dem „Sankt-Florians-Prinzip“

VG Stuttgart: Wer vor dem Bescheid mit dem Bau beginnt, trägt das Risiko

Beim Hochwasserschutz handelt es sich nach den gesetzlichen Bestimmungen um konzertierte Maßnahmen für eine Vielzahl von Grundstücken. Der Schutz eines einzelnen Grundstücks nach dem „Sankt-Florians-Prinzip“ unterfällt dem nicht, schreibt das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil, gegen das die Berufung nicht zugelassen wurde. Wer vor dem Erhalt eines für die Errichtung einer baulichen Anlage beantragten Bescheids mit der Errichtung beginnt, trägt das Risiko des vollständigen Investitionsverlusts und weiterer Kosten, stellt das VG Stuttgart in dem Urteil zudem fest.

Wie das Gericht ausführt, wenden sich in dem behandelten Fall die klagenden Grundstückseigentümer gegen eine Rückbauanordnung für eine von ihnen errichtete Stützmauer am Uferbereich und begehren zugleich, ihnen hierfür Befreiungen zu erteilen. Ihr mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück grenzt an einen Kanal, der dem Betrieb eines Wasserkraftwerks dient.

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